Kündigungstermine und Fristen
Die ordentliche Kündigung ist nur auf einen vertraglich vereinbarten Kündigungstermin möglich. Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist beträgt bei Wohnungen drei Monate (OR Art. 266a).
- Übliche Termine: 31. März, 30. Juni oder 30. September
- Kündigungsfrist: mindestens 3 Monate bei Wohnungen
- Einige Kantone haben zusätzliche lokale Regelungen
Das amtliche Kündigungsformular
Vermieter müssen das kantonal vorgeschriebene amtliche Formular verwenden (OR Art. 266l). Eine Kündigung per Brief, E-Mail oder mündlich ist nichtig.
Achtung
Das amtliche Formular variiert je nach Kanton. Verwenden Sie immer das Formular des Kantons, in dem die Liegenschaft liegt. Falsche Formulare führen zur Nichtigkeit.
- Name und Adresse des Mieters
- Genaue Bezeichnung des Mietobjekts
- Kündigungsdatum und -termin
- Hinweis auf das Anfechtungsrecht
- Hinweis auf das Recht auf Begründung
Ausserordentliche Kündigung
Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen (z.B. Nichtzahlung des Mietzinses) ist eine ausserordentliche Kündigung mit 30 Tagen Frist möglich – nach vorgängiger Mahnung.
Häufige Fehler und ihre Folgen
- Falsches Formular → Kündigung nichtig
- Kündigung auf falschen Termin → verschiebt sich automatisch
- Zu kurze Frist → verlängert sich auf nächsten korrekten Termin
- Kündigung per E-Mail → nicht rechtsgültig
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Häufig gestellte Fragen
Kann der Mieter die Kündigung anfechten? +
Ja, innert 30 Tagen nach Erhalt. Häufige Gründe: Formfehler, falscher Termin oder missbräuchliche Kündigung.
Muss ich die Kündigung begründen? +
Nicht von sich aus. Auf Verlangen des Mieters müssen Sie den Grund jedoch innert 30 Tagen mitteilen.
Was passiert nach der Kündigung? +
Der Mieter muss bis zum Termin ausziehen und die Wohnung im Ausgangszustand zurückgeben. Die Abnahme erfolgt im Beisein beider Parteien.
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