Ratgeber für Vermieter in der Schweiz

Ratgeber

Mietvertrag kündigen in der Schweiz: Fristen, Formulare und häufige Fehler

Eine Kündigung des Mietvertrags in der Schweiz ist nur zu bestimmten Terminen möglich und muss mit dem amtlichen Formular erfolgen. Wer einen Formfehler macht, muss die Kündigung wiederholen.

Kündigungstermine und Fristen

Die ordentliche Kündigung ist nur auf einen vertraglich vereinbarten Kündigungstermin möglich. Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist beträgt bei Wohnungen drei Monate (OR Art. 266a).

  • Übliche Termine: 31. März, 30. Juni oder 30. September
  • Kündigungsfrist: mindestens 3 Monate bei Wohnungen
  • Einige Kantone haben zusätzliche lokale Regelungen

Das amtliche Kündigungsformular

Vermieter müssen das kantonal vorgeschriebene amtliche Formular verwenden (OR Art. 266l). Eine Kündigung per Brief, E-Mail oder mündlich ist nichtig.

Achtung

Das amtliche Formular variiert je nach Kanton. Verwenden Sie immer das Formular des Kantons, in dem die Liegenschaft liegt. Falsche Formulare führen zur Nichtigkeit.

  1. Name und Adresse des Mieters
  2. Genaue Bezeichnung des Mietobjekts
  3. Kündigungsdatum und -termin
  4. Hinweis auf das Anfechtungsrecht
  5. Hinweis auf das Recht auf Begründung

Ausserordentliche Kündigung

Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen (z.B. Nichtzahlung des Mietzinses) ist eine ausserordentliche Kündigung mit 30 Tagen Frist möglich – nach vorgängiger Mahnung.

Häufige Fehler und ihre Folgen

  1. Falsches Formular → Kündigung nichtig
  2. Kündigung auf falschen Termin → verschiebt sich automatisch
  3. Zu kurze Frist → verlängert sich auf nächsten korrekten Termin
  4. Kündigung per E-Mail → nicht rechtsgültig

💡 Fristen nie vergessen mit ImmoManage

Der Kalender in ImmoManage zeigt für jede Mieteinheit die nächsten Kündigungstermine und Fristabläufe. So handeln Sie immer rechtzeitig.

Häufig gestellte Fragen

Kann der Mieter die Kündigung anfechten? +

Ja, innert 30 Tagen nach Erhalt. Häufige Gründe: Formfehler, falscher Termin oder missbräuchliche Kündigung.

Muss ich die Kündigung begründen? +

Nicht von sich aus. Auf Verlangen des Mieters müssen Sie den Grund jedoch innert 30 Tagen mitteilen.

Was passiert nach der Kündigung? +

Der Mieter muss bis zum Termin ausziehen und die Wohnung im Ausgangszustand zurückgeben. Die Abnahme erfolgt im Beisein beider Parteien.

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