Ratgeber für Vermieter in der Schweiz

Ratgeber

Mietkaution Schweiz: Depot, Rückgabe und zulässige Abzüge

Die Mietkaution sichert den Vermieter gegen Schäden und ausstehende Mietzinse ab. In der Schweiz gelten strenge gesetzliche Vorschriften.

Maximalbetrag und gesetzliche Grundlage

Die Mietkaution darf maximal drei Monatsnettomietzinse betragen (OR Art. 257e Abs. 2). Ein höheres Depot ist gesetzlich unzulässig.

Sperrkonto: Pflicht für Barkaution

Leistet der Mieter die Kaution in bar, muss der Vermieter den Betrag auf einem Sperrkonto auf den Namen des Mieters anlegen (OR Art. 257e Abs. 1).

  • Sperrkonto auf den Namen des Mieters bei einer Schweizer Bank
  • Verzinsung auf dem Niveau von Sparkonten
  • Zugriff nur mit Einverständnis beider Parteien oder auf Gerichtsanordnung

Mietkautionsversicherung als Alternative

Statt einer Barkaution kann der Mieter eine Mietkautionsversicherung (z.B. Swisscaution oder firstcaution) abschliessen. Der Vermieter erhält eine Garantieurkunde.

Rückgabe der Kaution

Nach Auszug und Wohnungsabnahme muss die Kaution zurückgegeben werden. Der Vermieter darf sie zurückbehalten für:

  • Ausstehende Mietzinse
  • Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen
  • Noch nicht abgerechnete Nebenkosten

Frist

Die Kaution muss in angemessener Zeit – spätestens nach 12 Monaten – zurückerstattet werden. Ungerechtfertigtes Zurückbehalten kann zu Schadenersatzforderungen führen.

💡 Kautionsdaten zentral mit ImmoManage

In ImmoManage hinterlegen Sie Kautionsbetrag, Sperrkonto-Angaben und Fälligkeit direkt beim Mieterprofil. Beim Mieterwechsel sehen Sie auf einen Blick alle offenen Beträge.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit der Kaution beim Wohnungsverkauf? +

Das Sperrkonto bleibt bestehen. Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein und übernimmt die Pflichten bezüglich der Kaution.

Darf ich die Kaution erhöhen? +

Nur wenn der Mietzins erhöht wird – durch separates Schreiben mit entsprechender Frist.

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